Gegen Tanzverbot und Stille Tage - Feiern mit dem Bund für Geistesfreiheit an Karfreitag, 7. April 2023
Trotz Musik- und Tanzverbots wird der Bund für Geistesfreiheit München an Karfreitag, 7. April 2023, in verschiedenen Münchner Clubs, Bars und anderen Locations feiern. Wir laden unsere Mitglieder aus München und Bayern, Konfessionsfreie und Gläubige, wir laden alle Menschen ein, mit uns gemeinsam zu feiern.
Die Termine findet Ihr demnächst hier in diesem Artikel.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 darf trotz Musik- und Tanzverbots an Karfreitag gefeiert werden, sofern das Fest "Ausdruck einer weltanschaulichen Abgrenzung gegenüber dem Christentum" ist. Die Richter in Karlsruhe hatten am 7. Oktober 2016 entschieden, dass Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes mit der Weltanschauungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit nicht vereinbar ist. Damit folgten sie einer Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit München, der sich nach dem Verbot der "Heidenspaß statt Höllenqual-Party" im Jahr 2007 erfolgreich durch alle Instanzen geklagt hatte.
Auf Grundlage dieser Entscheidung haben wir seitdem "Heidenspaß-Partys" im Oberangertheater (2017), Blitz Club (2018/19) und der The Keg Bar sowie der Kulturbühne Hinterhalt (beide in 2022) mit Tanz, Live-Musik, Kabarett etc. veranstaltet.

Karfreitags-Tango