In einem Blog-Beitrag aus dem Jahr 2018, direkt nach Söders „Kreuzerlass“ ging es um die Frage: „Spaltet das Kreuz?“

Der Ethik-Blog der Wilhelm-Löhe-Hochschule in Fürth wurde scheinbar eingestellt, aber der strittige Dialog ist hier erhalten:
https://geistesfreiheit.net/bfg-fue/ethikblog-fuerth/leserbrief-des-bfg-fuerth-zu-spaltet-das-kreuz/

Als Bund für Geistesfreiheit Fürth, bezogen wir damals Position, die wir aus aktuellem Anlass (bevorstehende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes) noch einmal bekräftigen: 

  • Wir hoffen auf die baldige Entfernung christlicher Kreuze aus öffentlichen Gebäuden in Bayern, sind aber aus Erfahrung skeptisch: Der kirchliche Lobbyismus hat schon etliche rechtsgültige Regelungen geschaffen, die undemokratisch, für Nichtchristen diskriminierend und mit EU-Recht oder den Allgemeinen Menschenrechten unvereinbar sind. Darum wäre ein rechtlich „abgesegnetes“ Kreuz in Amtsstuben kein Novum, sondern die konsequente Weiterführung einer Politik, die unseren Staat immer mehr zu einer verfilzten Kirchenrepublik macht. Dagegen wehren wir uns.
    Wir stehen für die konsequente Trennung von Staat und Kirche!
  • Für Christen stellt sich unserer Meinung nach die Frage: Will ich einen Gottesstaat fördern, oder eine offene Gesellschaft, in der alle Menschen, ob religiös oder nicht, in gleicher Distanz zur staatlichen Macht stehen?
    In der Gesellschaft für die wir einstehen, muss das persönliche Recht geschützt werden, dass sich Christen mit Kreuzen, Muslime mit Halbmonden, Homosexuelle mit Regenbogenfahnen, GreutherFürth-Fans mit Kleeblättern, …. schmücken und ausdrücken können. Auch sich zu keiner Religion oder Weltanschauung zu bekennen, muss problemlos möglich sein. In privaten Räumen, als Tattoo oder Halskettchen, als Autoaufkleber und als Gebäudeschmuck in und auf Vereinsheimen oder Sakralbauten sind diese Symbole ein zu tolerierender Ausdruck der (Gruppen-)Identität. Das schafft keine Spaltwirkung, so lange gesichert ist, dass keine Gruppierung es schafft, machtvolle Ansprüche und Privilegien daraus abzuleiten.
    Wir sind für Toleranz!
  • Warum das Kreuz nichts in öffentlichen Gebäuden zu suchen hat, liegt auf der Hand: Aus den gleichen Gründen, wegen denen Richterinnen kein Kopftuch tragen, Standesbeamte nicht unter der Regenbogenfahne Paare verheiraten und Polizisten keine Fan-Tattoos im Stadion-Einsatz zeigen sollen.
    Der Staat muß Äquidistanz zu allen Gruppen halten und darf keine bevorzugen!
  • Als Bund für Geistesfreiheit stehen wir seit 150 Jahren für eine Trennung von Staat und Religion. Im Wissen um viele weiteren gesellschaftlichen Themen die mit Ihrer Frage zusammen hängen, sagen wir ganz klar:
    Die Kreuze sollen aus der Öffentlichkeit weg!
  • Um unter gleichberechtigten Bürgern, auf Basis guter Argumente einen vernünftigen Dialog zu führen, ist das einseitig konfrontierende Kreuz ungeeignet. Lediglich als Kampfsymbol, zur Markierung des Territoriums, als Machtdemonstration und Zeichen des inneren Zusammenhaltes für Christen funktioniert es – und das scheint die Absicht dahinter zu sein.
    In die Amtsstuben das Symbol der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (die Flügelhand) zu hängen – dafür hätten wir Sympathie. Das ist ein Symbol, dem (nicht fundamentale) Gläubige und religionsfreie Menschen zustimmen können. Ein Symbol das die Orientierung des Staates an Gleichberechtigung, Gesetzlichkeit, Freiheit und Aufklärung unterstreicht. Es repräsentiert nicht dominant eine einzelne der tausenden widersprüchlichen Religionen, sondern ist ein verbindender Meilenstein in der menschlichen Zivilisation, auf dem steht:
    Menschen haben Rechte, Ideen nicht!

Hansjörg Albrecht, bfg Fürth