Kreuzklage: Bund für Geistesfreiheit am 18. April im Bayerischen Fernsehen

Karikatur von Jacques Tilly, Copyright Giordano-Bruno-Stiftung
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Vor einem Jahr, am 24. April 2018, hat der bayerische Ministerpräsident angekündigt, in jeder staatlichen Behörde im Eingangsbereich ein Kreuz aufzuhängen. Das Bayerische Fernsehen sendete deswegen am 18. April 2019 einen Beitrag mit Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München um 16.45 und 18.30 Uhr in der Rundschau.

Rundschau am 18.04.2019 (ab Minute 19.10): https://www.br.de/mediathek/video/rundschau-1830-18042019-bei-busunglueck-auf-madeira-sterben-vermutlich-29-deutsche-av:5c7d0bcba20300001793bba8 

BR 24 am 18.04.2019: https://www.br.de/nachrichten/bayern/ein-jahr-kreuzerlass-warten-auf-den-runden-tisch,RNvWvyr

Im Hörfunk lief ein Beitrag dazu in der "Radiowelt am Morgen" (Bayern 2) und auf "B5 aktuell" auf verschiedenen Sendeplätzen.

Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern haben am 09. Oktober 2018 Klage gegen den sog. "Kreuzerlass" eingereicht. Die beiden Organisationen sehen durch die Verordnung das staatliche Neutralitätsgebot und das Grundrecht auf Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verletzt.

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