Böhmermann, der § 103 und der bfg

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Die taz: „Zuletzt ging es eher um Pla­kate auf Demonstrationen. So durfte im Jahr 1975 das Transpa­rent ,,Mörderbande '' vor der chilenischen Botschaft beschlagnahmt werden. Das entschied 1981 das Bundesverwaltungsgericht. Dagegen hätte 2006 auf dem Münchener Christopher Street Day ein geschminkter Papst gezeigt werden dürfen, so der Verwaltungsgerichtshof München, weil es sich hier um eine satirische Auseinandersetzung mit der kirchlichen Haltung zur Homosexualität ging.”

Unser damaliges Vorstandsmitglied Dietmar Holzapfel konnte 2006 den Prozess für sich entscheiden. Siehe Bericht beim hpd.

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